Alle Leistungen, die zum unmittelbaren Aufgabengebiet des Steuerberaters gehören,

muss ich nach der Steuerberater-vergütungsverordnung (StBVv) abrechnen.

 

 

Die Gebühren richten sich nach folgenden Tabellen:

 

Tabelle A = Beratungstabelle

Tabelle B = Tabelle für den Jahreesabschluss

Tabelle C = Buchführungstabelle

Tabelle D = Landwirtschaftliche Tabelle

Tabelle E = Tabelle für Rechtsbehelfe (Einsprüche)

 

 

Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns

und wir erstellen ein auf Sie abgestimmtes Angebot.

 

 

 

Abrechnung

nach Steuerberatervergütungsverordnung

 

Steuerberatung Bülk

Beckersbergstraße 2

24558 Henstedt-Ulzburg

Telefon  04193 - 75046 - 70

info@steuerberatung-buelk.de