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Abrechnung

nach Steuerberatervergütungsverordnung

 

 

Alle Leistungen, die zum unmittelbaren Aufgabengebiet des Steuerberaters gehören, muss ich nach

der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVv) abrechnen.

 

 

Die Gebühren richten sich nach folgenden Tabellen:

 

Tabelle A = Beratungstabelle

Tabelle B = Tabelle für den Jahreesabschluss

Tabelle C = Buchführungstabelle

Tabelle D = Landwirtschaftliche Tabelle

Tabelle E = Tabelle für Rechtsbehelfe (Einsprüche)

 

 

Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns und wir erstellen ein auf Sie abgestimmtes Angebot.

 

 

Steuerberatung Bülk

Beckersbergstraße 2

24558 Henstedt-Ulzburg

Telefon 04193 - 75046 - 70

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