Abrechnung
nach Steuerberatervergütungsverordnung
Alle Leistungen, die zum unmittelbaren Aufgabengebiet des Steuerberaters gehören, muss ich nach
der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVv) abrechnen.
Die Gebühren richten sich nach folgenden Tabellen:
Tabelle A = Beratungstabelle
Tabelle B = Tabelle für den Jahreesabschluss
Tabelle C = Buchführungstabelle
Tabelle D = Landwirtschaftliche Tabelle
Tabelle E = Tabelle für Rechtsbehelfe (Einsprüche)
Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns und wir erstellen ein auf Sie abgestimmtes Angebot.
Steuerberatung Bülk
Beckersbergstraße 2
24558 Henstedt-Ulzburg
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